Sach·ver·stän·di·ger
substantiviertes Adjektiv, maskulin
1.RECHTSSPRACHE: jemand, der aufgrund seiner besonderen Sachkunde in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachter auftritt
2. jemand mit Sachverstand; Fachmann; Experte
Was früher mit dem "fahrenden Volk" oder Menschen mit langen Haaren gleichgesetzt wurde, ist heute ein hochprofessioneller Bereich für Experten, die bei Events nicht mehr wegzudenken sind.
Die technischen Anforderungen an das Personal und die Gerätschaften wachsen unaufhörlich.
Somit ist auch die Gefahr von Zerstörungen beim Auf-/ Abbau, Nutzung oder beim Transport erheblich angestiegen.
Des Weiteren steigen auch die Sachpreise und Produktionskosten und somit der finanzielle Einsatz des Unternehmers.
Um sich darüber ein "Bild zu machen" bedarf es Branchenfachkräfte, die in der Lage sind anfallende Schäden, zu begutachten.
Zu meinen Kunden darf ich neben den Rental Companies, Musikern und DJs, auch Architekten, Planungsbüros, Ämter, Gerichte, Versicherungen und Finanzierer zählen.
Markus Müller, Sachverständiger für Veranstaltungs- und Medientechnik